Schwarzstorch und Windkraft im Westerwald
Naturschützer kritisieren Schlussfolgerungen der

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises


Verallgemeinernde Aussage, dass die Schwarzstörche im Westerwald oder andernorts gut mit Windindustrieanlagen zurechtkämen, ist nicht haltbar.


Über die Regionalpresse hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Anfang Oktober die Öffentlichkeit wissen lassen, dass nach ihren Erkenntnissen Schwarzstörche mit Windkraft gut zurechtkommen. Sie stützt sich in dieser Einschätzung auf zwei von ihr in Auftrag gegebene Untersuchungen. Die Naturschutzverbände Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR),
die Naturschutzinitiative Westerwald (NATIV), der BUND Westerwald (BUND) und die POLLICHIA ziehen die wissenschaftliche Basis sowie vor allem die vorschnellen Schlussfolgerungen in Zweifel.

Ende Mai 2013 begannen im Umfeld des Roten Kopfes bei Westerburg wegen des geplanten Baus von Windrädern Erfassungen zu Vorkommen schützenswerter Arten. Schon im August 2013 legte der Gutachter, der bis dahin weder im Westerwald noch andernorts mit der Erfassung von Schwarzstörchen befasst war, seine Ergebnisse vor. Der "Naturschutzfachliche Rahmen zum Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz" verlangt ausdrücklich, dass nur versierte Ornithologen mit Erfahrung in der Erfassung von Großvogelarten und deren Aktionsräumen infrage kommen. Zu beanstanden ist weiterhin der viel zu späte Beginn der Untersuchungen, der eine verlässliche Erfassung der Waldvögel fast unmöglich macht. Mit keinem Wort wurde im Gutachten erwähnt, dass 2013 in der gesamten Region witterungsbedingt bereits im Mai die Bruten der Störche gescheitert und die Vögel vielfach schon abgezogen waren.

Obwohl die naturschutzfachlichen Mängel des Gutachtens offenkundig sind, versäumte es die Kreisverwaltung, eine die wissenschaftlich abgesicherten Mindeststandards wahrende Untersuchung im nächsten Jahr zu beauftragen. Als dann beim Bau der Windräder das Brutvorkommen des Schwarzstorches entdeckt wurde, setzte die Kreisverwaltung pikanterweise exakt denselben Gutachter für Folgeuntersuchungen ein. Dieser sollte nun offenbar im Nachhinein die
Unbedenklichkeit des Standortes bestätigen, befürchten die Verbände.

"Dagegen verlangt der 'Naturschutzfachliche Rahmen zum Ausbau der
Windenergie in Rheinland-Pfalz' ausdrücklich, dass nur fachlich und
langjährig versierte Ornithologen mit Erfahrung in der Erfassung von
Großvogelarten und deren Aktionsräumen infrage kommen. Auch auf mehrmalige Anforderung hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises den Naturschutzverbänden die in der Presse vorgestellte 'Untersuchung' nicht zukommen lassen, was wir deutlich kritisieren. Oder hat sie etwas zu verbergen?", fragt Antonius Kunz, stv. Leiter des Arbeitskreises Westerwald der GNOR.

Fünf Suchgänge zur Schlagopfersuche stellen weder eine regelmäßige Suche dar, noch erfüllen sie die Bedingungen eines Monitorings. Nach Ansicht der Verbände lässt sich aus der Registrierung von einigen wenigen Flugbewegungen an zwei Standorten keinerlei Aussage zum generellen Verhalten der Art überhaupt ableiten.

Prof. Dr. Klaus Fischer, Leiter des Arbeitskreises Westerwald der GNOR dazu:
"Mit großer Verwunderung haben wir die weitreichenden Schlussfolgerungen in dem vorliegenden Presseartikel zur Kenntnis genommen. Die Aussage, dass Schwarzstörche durch Windenergieanlagen nicht gravierend beeinträchtigt werden, ist wissenschaftlich völlig unhaltbar und scheint eher dem Wunschdenken der Verantwortlichen zu entsprechen."

Beim Schwarzstorch handelt es sich um eine sehr störungssensible Art, die sich laut dem "Naturschutzfachlichen Rahmen" des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz außerdem in einem 'ungünstigen und unzureichenden' Erhaltungszustand befindet. Seit 2006 weisen bundesweit mehrere Fälle des Verhungerns aller Nestlinge auf die Verluste von Altvögeln während der Aufzuchtzeit durch die Errichtung von Windkraftanlagen hin. Im Vogelsberg/Hessen ist der Brutbestand an Schwarzstörchen nach der Errichtung von Windkraftanlagen um über 50% zurückgegangen.

Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative Westerwald und des BUND Westerwald, betont:
"Die bisher recht geringe Zahl an Kollisionsopfern beim Schwarzstorch ist vor allem auf die Wahrung der geltenden Abstandskriterien zurückzuführen. An der einschlägigen Fachkonvention des "Helgoländer Papieres" der Staatlichen Vogelschutzwarten Deutschlands sowie am 'Naturschutzfachlichen Rahmen' darf kein Weg vorbeiführen."

Auch für Dr. Jürgen Ott, Präsident der POLLICHIA, steht deshalb fest: "Diese Gutachten sind für eine objektive Risikoeinschätzung völlig unbrauchbar und werden von uns auch nicht anerkannt, da weder Untersuchungsintensität noch die Methodik geeignet sind, ein nachvollziehbares Ergebnis zu liefern. Schon gar nicht können sie für eine verallgemeinernde Aussage, dass die Schwarzstörche im Westerwald oder andernorts gut mit Windindustrieanlagen zurechtkämen, benutzt werden".

Die Verbände fordern die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises auf, auch in Zukunft einen Mindestabstand für Windanlagen von 3000 Metern zu Brutstätten des Schwarzstorches strikt durchzusetzen sowie bei Gutachten die Berücksichtigung der fachwissenschaftlichen Empfehlungen und Fachkonventionen einzufordern.

Fotos: Marcel Weidenfeller

Für Rückfragen:

Prof. Dr. Klaus Fischer, Vorsitzender AK Westerwald GNOR
Antonius Kunz, GNOR, stv. Vors. AK Westerwald GNOR
Dr. Jürgen Ott, POLLICHIA, Präsident
Harry Neumann, Naturschutzinitiative Westerwald, BUND Westerwald,
Vorsitzender


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Gutachten Windenergienutzung RLP
Gutachten-Windenergienutzung+in+RLP_13.0
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Leitfaden Fledermäuse und Windenergie
Anlage_3_Leitfaden_Windkraft-Fledermaeus
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Kollisionsrisiko von Fledermäusen an Windkraftanlagen
Anlage_4_Brinkmann_Kollisionsrisiko_Fled
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Verminderung Kollisionsrisiko von Fledermäusen an Windkraftanlagen
Anlage_5_Methodenentwicklung_+Verminderu
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Stellungnahme Windenergieanlagen
Anlage_6_Dietz_Stellungnahme_Windenergie
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Meldebogen Fledermausopfer an Windkraftanlagen
Meldebogen,FL-Opfer, Windkraftanlagen.pd
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Pressetext 1 Windkraftanlagen
Presseinfo_Windenergie.doc
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Pressetext 2 Windkraftanlagen
PM_BUND_NABU_GNOR_Windkraft_Final.pdf
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 Die MAZ für Landesschau aktuell ist auch  im Internet anzuschauen:

http://www.swr.de/swrinfo/nachrichten/rp/trier/-/id=1789982/nid=1789982/did=10329606/c6ncz8/

 

Zehn anerkannte Naturschutzverbände einig:

 

„Das heute vorgestellte Gutachten von Vogelschutzwarte und Landesumweltamt ist nicht ausreichend, um die Energiewende natur- und menschenverträglich zu gestalten."

Zu dieser Ansicht gelangen die zehn in Rheinland-Pfalz anerkannten Natur-schutzverbände. Das Gutachten schließe nur 1,9 % der Landesfläche für die Wind-energie aus. Die Verbände fordern deshalb weitergehende Regelungen in einem Wind-energieerlass und im Landesentwicklungsprogramm. Ohne eine überregionale Len-kung auf der Ebene der Regionalplanung befürchten sie eine flächenhaft industriell überprägte Landschaft. In einer solchen würden sich aber nicht nur die Menschen un-wohl fühlen, sondern auch windkraftsensible Arten wie Rotmilan oder Schwarzstorch und etliche Fledermausarten massiv gefährdet werden.

Das Gutachten verfolge das Ziel, die bestehenden Vorkommen von windkraftsensiblen Vo-gel- und Fledermausarten im Hinblick auf die Gefährdung durch Windenergie zu bewerten. Dabei gehe es von dem Grundsatz aus, dass sich in größeren Schutzgebieten auch immer Teilflächen finden ließen, in denen diese Arten nicht vorkommen und gibt diese Gebiete grundsätzlich für Windkraftanlagen frei. Die Naturschutzverbände monieren jedoch, dies sei ein falscher Ansatz, weil dadurch die bestehenden Vorkommen zementiert würden und kei-nerlei Entwicklungsmöglichkeiten für diese Arten mehr gegeben sind. „

So, wie Autobahnen die Ausbreitung verschiedener Säugetierarten verhindern, werden zukünftig Windparks die Ausbreitung windkraftsensibler Arten unmöglich machen

 

„Wenn nur 2% der Landesfläche für die Energiewende benötigt werden, ist es völlig unver-ständlich, warum das Land nur 1/10 der für die Natur wertvollen NATURA 2000-Flächen von WEA freihalten will",

 

. „Diese Gebiete hat Rheinland-Pfalz als EU-Vogelschutzgebiete abgelehnt mit der Zusicherung gegenüber der EU-Kommission, sie mit anderen Mitteln zu sichern und jetzt werden die Rotmilane dort durch WEA gefährdet

 

Nur 1,9 % der Landesfläche werden vom Gutachten als Tabuflächen bezeichnet. Dies führe dazu, dass so wertvolle Landschaften, wie der Pfälzerwald, der Truppenübungsplatz Baum-holder oder die deutschlandweit einzigartige Vulkaneifel für Windenergie freigegeben wer-den.

„Wir stehen hier vor einer der größten Landschaftsveränderungen und wer aus Gründen des Landschaftsbildes und des Erhalts der hohen Erholungs- und Erlebnisqualität dieser Landschaft den übermäßigen Rohstoffabbau in der einmaligen Vulkaneifel ablehnt, macht sich unglaubwürdig, wenn er jetzt Windkraftanlagen zulässt"

 

Der Pfälzerwald kann und darf, als einziges Biosphärenreservat in Rheinland-Pfalz, größtes Waldgebiet in Deutschland und für hunderttausende Menschen das naturkundliche Ausflugs- und Erholungsgebiet und „Lebensader" für die Region niemals durch Windernergieanlagen zerschnitten werden

 

„Wenn zwei Fledermäuse pro Anlage und Jahr getötet werden dürfen, dann bedeutet das 5.000 ge-tötete Fledermäuse in Rheinland-Pfalz pro Jahr. Für Arten wie den Kleinen Abendsegler kann dies schon bestandsgefährend sein", so Andreas Grauer, Geschäftsführer der Schutz-gemeinschaft Deutscher Wald

Außerdem könne das vom Gutachten vorgeschriebene Verfahren zur Ermittlung der für den Fledermausschutz notwendigen Abschaltungen auf große Anlagen nicht ohne weiteres über-tragen werden. Zudem ist die Wirksamkeit der Methode bislang nicht nachgewiesen. Die Verbände fordern deshalb, Gebiete mit besonderen Fledermausvorkommen von Windkraft-anlagen freizuhalten.

Da Rheinland-Pfalz jetzt einen anderen Weg beschreite, erwarten die Verbände, dass in ei-nem Windenergieerlass und im Landesentwicklungsprogramm Regelungen getroffen wer-den, um großräumig solche und andere Schutzgebiete von Windenergie freizuhalten. Wie eine Studie des Bundesverbandes der Windenergie zeigt, sind diese zur Energiewende auch nicht nötig. An dieser Frage werde sich nach Meinung der Naturschutzverbände zeigen, ob es die Landesregierung wirklich ernst meine mit einem natur- und menschenverträglichen Umbau der Energieversorgung oder alles andere diesem Ziel unterordne.

 

 

 

.

."

Auch gebe das Gutachten die meisten Fledermaus-Konzentrationsgebiete für Windkraftanla-gen frei, wenn nicht mehr als zwei Fledermäuse pro Anlage und Jahr getötet werden.

 

, stellt Dr. Hans Erkert von der Landesaktionsgemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland Pfalz fest.

Bernd Wallner, Hauptgeschäftsführer von Landesverband der Wandervereine und Pfälzer-wald-Verein aus Neustadt: „

 

Möglichst große, ungestörte Waldgebiete wie der Pfälzerwald müssen WEA-frei bleiben, um europaweit geschützten Ar-ten wie Wildkatze und Luchs, aber auch dem wiederkehrenden Schwarzstorch zukünftig den erforderlichen Lebensraum zu bieten."

", beklagt Dr. Peter Keller, Vorsitzender der GNOR.

Dr. Hans-Wolfgang Helb, Präsident der POLLICHIA, betont: „

 

kritisiert Dr. Holger Schindler, Vorsitzender des BUND das Gutachten. „Das Land Nordrhein-Westfalen beweist, dass es auch anders geht: In seinem Windenergie-erlass werden grundsätzlich alle NATURA 2000-Gebiete von der Windkraftnutzung ausge-schlossen",

stellt Schindler fest.

 

Das Gutachten gebe weder Hinweise auf Vogelzugkorridore, die von WEA freizuhalten sind, noch schließe es Konzentrationsgebiete von Fledermausarten oder besonders bedrohten Vogelarten von WEA aus. So sei z.B. der Untertaunus in der VG Selters und der westliche Hintertaunus zwischen Nastätten und Nassau für WEA freigegeben, obwohl es sich um Kon-zentrationsgebiete des Rotmilans handele, für den Deutschland eine besondere Verantwor-

tung habe

 

„Das heute vorgestellte Gutachten von Vogelschutzwarte und Landesumweltamt ist nicht ausreichend, um die Energiewende natur- und menschenverträglich zu gestal-ten."

 

 

Zu dieser Ansicht gelangen die zehn in Rheinland-Pfalz anerkannten Natur-schutzverbände. Das Gutachten schließe nur 1,9 % der Landesfläche für die Wind-energie aus. Die Verbände fordern deshalb weitergehende Regelungen in einem Wind-energieerlass und im Landesentwicklungsprogramm. Ohne eine überregionale Len-kung auf der Ebene der Regionalplanung befürchten sie eine flächenhaft industriell überprägte Landschaft. In einer solchen würden sich aber nicht nur die Menschen un-wohl fühlen, sondern auch windkraftsensible Arten wie Rotmilan oder Schwarzstorch und etliche Fledermausarten massiv gefährdet werden.

 

 

 

 

Für Rückfragen:

Siegfried Schuch, Vorsitzender NABU Rheinland-Pfalz, Telefon: 0 61 33 - 50 79 88

Dr. Holger Schindler, Vorsitzender BUND Rheinland-Pfalz, Telefon: 0 63 0

", beurteilt Siegfried Schuch, Vorsit-zender des NABU, diesen Ansatz. Die Verbände verfolgen stattdessen den Vorsorgeansatz.

Energiewende nur im Einklang mit Mensch und Natur!